Justizskandal

Diskriminierung als Sekte mit Todesfolge

In Bayern spielt sich seit einigen Jahren eine erschütternde Diskriminierungs- und Verfolgungskampagne durch Mitglieder der Münchner Millionärs-Familie B. im Zusammenwirken mit dem Kriminalhauptkommissar Harry B., mit Justiz und Kirche ab. Vor einigen Jahren hätte ich nie geglaubt, dass so etwas in Deutschland überhaupt möglich ist.

Der tragische Anlass, warum ich an die Öffentlichkeit gehe, ist der Tod von Klaus O. und die skandalösen Umstände, wie es dazu kam.

Eskalation eines Familienkonfliktes bei B.

2015 war ein schon seit einigen Jahren in der Familie B. bestehender Konflikt eskaliert, wobei die Eheleute Christine und Willi B. in ihrem Ferienhaus in Südfrankreich zu Tode kamen. Klaus O., der Schwiegersohn, wurde als Tatverdächtiger festgenommen und war nun seit mehr als 3 Jahren in Untersuchungshaft.

Verleumdung und Diskriminierung als Sektenmitglied treibt Klaus O. in den Tod

In dem Ermittlungsverfahren in Südfrankreich wurde Klaus O. durch die vorsätzliche Verleumdung und Diskriminierung als Sektenmitglied in den Tod getrieben. Er nahm sich im Dezember 2018 das Leben. In dem Ermittlungsverfahren herrschten aufgrund der verleumderischen Sektenbeschuldigungen seitens der Familie B. erschütternde Umstände und eine völlige Entrechtung.

Entrechtung durch Sektenprozess

Es fand mit der unwahren Sektenbeschuldigung in dem bereits mehr als 3 Jahre andauernden Ermittlungsverfahren keinerlei sachliche Ermittlung der Tatbestände mehr statt und es bestand keinerlei Interesse, aufzuklären, wie es tatsächlich zum Tod der Eheleute Christine und Willi B. kam. Stattdessen wurde das Ermittlungsverfahren zu einem reinen Sektenprozess und Klaus O. wurden mit diesem verleumderischen Vorwurf das Zeugenantragsrecht und alle Verteidigungsrechte abgesprochen. Er war damit völlig rechtlos gestellt und hatte keinerlei Chance auf ein faires und ordentliches Verfahren.

Falsche Angaben zur Verleumdung als Sekte: Kriminalhauptkommissar Harry B. führt französische Justiz in die Irre

Mit wissentlichen Falschangaben, wissentlichem Verschweigen wesentlicher verfahrensrelevanter Tatbestände, der vorsätzlich falschen Wiedergabe von Inhalten deutscher Polizei- und Gerichtsakten und der Verleumdung mittels Zuordnung zu einer esoterischen Gruppe / Sekte ohne Tatsachenkern führte Kriminalhauptkommissar Harry B. die französische Justiz in die Irre und der Sektenstatus von Klaus O. war damit festgeschrieben.

In der Anklageschrift kam unzählige Male der Begriff Sekte vor und es wurde ein unter rechtlich zu beanstandenden Umständen erstelltes Gutachten durch Datumsfälschung für rechtmäßig erklärt. Klaus O. wurde auf diese Weise schon im Ermittlungsverfahren in eine völlige Enge und Aussichtslosigkeit getrieben.

Yogalehrerausbildung der Ärztin Christine B. mit fundamentalistischen Strukturen und zur Rekrutierung von Patienten

Ich bin eine Kollegin von Klaus O. aus der Yogalehrerausbildung (2006-2008), die von der Ärztin Christine B. in ihrem spirituellen Zentrum „Amunhaus“ geleitet wurde und bei der sie mit dem von Heinz Grill entwickelten Yogaübungsweg arbeitete. In der Ausbildung war Psychotherapie bei ihr verpflichtend, und somit wurden die meisten Ausbildungsteilnehmer zwangsweise zu ihren Patienten. Christine B. trat als spirituelle Meisterin auf und was sie sagte, durfte von niemandem kritisiert werden.

Beschreiten des Rechtsweges durch geschädigte Patienten = Verfolgung der Ärztin durch eine Sekte

Wer sich gegen die ab etwa 2012 / 2013 – durch die Tochter Cornelia – bekanntgewordenen Schädigungen (exzessive Schweigepflichtverletzungen, Körperverletzung durch nicht indizierte Zyprexa-Gabe, Krankenkassenbetrug, Nichtherausgabe von Patientenakten, u.a.) seitens der Ärztin auf juristischem Wege wehrte, wurde ab dem Moment von Christine B. als Anhänger einer von ihr frei erfundenen Sekte, die sie mit Beschwerden, Anzeigen und Klagen verfolgen würde, zugeordnet.

Justiz übernimmt Verleumdung als Sekte: Kläger verlieren Patientenrecht

Damit erreichte sie, dass seither den Zeugen Belastungsinteresse vom Gericht unterstellt wird, wenn sie wahrheitsgemäß aussagen. Den Zeugen werden vom Gericht Aussagen angedichtet, die sie nie gemacht haben. Im Zivilverfahren muss man sich als Mörder beschimpfen lassen und man hat kein Recht, das richtig zu stellen. Sogar Gerichtsprotokolle werden gefälscht. Das Landgericht und das Oberlandesgericht in München machen gemeinsame Sache und die Kläger haben kein Patientenrecht mehr. Strafanzeigen gegen B. werden seither nicht mehr verfolgt und damit vereitelt. Meines Wissens sind hier insgesamt mindestens 60 – 70 Personen betroffen. Es ist offensichtlich, dass eine Zusammenarbeit zwischen Sektenreferenten, dem Kriminalhauptkommissar Harry B. und der Justiz stattfindet. Die Gerichte gehen nach der Beratung von Harry B., welche auf falschen Angaben beruht.

Auskunftsverweigerung durch Kriminalhauptkommissar Harry B.

Harry B. gibt öffentlich Auskunft über die Betroffenen, die Betroffenen selbst erhalten keinerlei Auskunft zu den über sie gespeicherten Daten, werden aber von ihm im Zusammenwirken mit Polizei und Justiz und anderen, die er berät, verfolgt, nur weil sie einer nicht-katholischen Auffassung sind und ihre Patientenrechte einfordern.

Sektenreferent Pöhlmann sieht Ausgrenzung mit Sekte als berechtigt

Der evangelische Sektenreferent Pöhlmann sieht es als berechtigt an, dass Personen, die mit dem von Heinz Grill entwickelten Yogaübungsweg arbeiten, mit Sekte aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden. Dies ist umso absurder, da Heinz Grill keinerlei Gruppenbildung und -strukturen in seinem Umfeld akzeptiert und für Spiritualität als kontraindiziert sieht. Er betont ganz im Gegenteil die individuelle Verantwortung und Entwicklung des Einzelnen als unabdingbare Basis für Spiritualität.

Verleumdung als Sekte und Kriminalisierung durch Marianne Bu.

Weiterhin gibt es eine Marianne Bu., die auf diejenigen Personen losschlägt, die sich gegen Christine B. wehren oder als Zeuge ihres ärztlichen Missbrauches bestellt werden. Frau Bu., eine sehr enge Mitarbeiterin der Familie B., beleidigt, verleumdet und kriminalisiert diese Betroffenen als Sekte und als „Drecksbande“, „Abschaum“, „Mörder“ u.a. öffentlich im Internet, versendet Drohbriefe, bedroht Zeugen und warnt Volkshochschulen und Bildungseinrichtungen mit falschen Angaben vor der angeblichen Gefährlichkeit von Heinz Grill und dem von ihm entwickelten Yogaübungsweg, so dass die dort tätigen Personen ihre Arbeit verlieren. Sie beruft sich in ihrer Verleumdungskampagne auf Harry B. und genießt aufgrund dieser Zusammenarbeit mit der Polizei offensichtlich Immunität: Strafanzeigen gegen Marianne Bu. werden nicht verfolgt.

Völlige Entrechtung durch religiöse Diskriminierung und Verfolgung mit Sekte

Was hier passiert, ist neben Rufschädigung und Verleumdung eine völlige Entrechtung zahlreicher Personen durch religiöse Diskriminierung und Verfolgung mit Sekte. Es handelt sich um ungeheuerliche Vorgänge und skandalöse Missstände in der deutschen Polizei und Justiz. So eine Situation widerspricht jeglicher Rechtsstaatlichkeit und setzt die Grundrechte, insbesondere Art. 2, 3 und 4 GG, die gemäß dem Grundgesetz jedem zustehen, vollständig außer Kraft.

Es stellt sich die Frage, wie viele Menschen noch durch die Diffamierung und Diskriminierung mit unlauteren und vorsätzlich falschen Sektenbeschuldigungen in den Tod getrieben werden sollen. Indem zuständige Personen in Polizei und Justiz hier seit Jahren im Sinne dieses verleumderischen Vorwurfes von Mitgliedern der Familie B. einseitig tätig sind, machen sie sich mitschuldig am Tod von Menschen.