Irreführung der Öffentlichkeit: eine Steigerung zum Justizskandal um Gustl Mollath

Der von den SZ-Journalisten in dem Podcast „Der Guru: ein Kriminalfall und dessen Recherche“ vom 31.5.20191 so bezeichnete „Kriminalfall“ ist vergleichbar mit dem Fall von Gustl Mollath und, ich würde sagen, sogar noch weitaus schwerwiegender. Es ist deutlich spürbar, dass hier ein Justizskandal größten Ausmaßes stattfindet, bei dem vorliegende Tatbestände und Tatsachen durch die von Christine B. wider besseres Wissen behauptete Verfolgung ihrer Person durch eine Sekte vertuscht werden sollen.

Die Ärztin Christine B. hat schon in den von ihr geleiteten Yogalehrerausbildungen die Teilnehmer in die Irre geführt. Sie führte auch die Justiz in die Irre. Sie akzeptierte nicht, dass ihre Patienten und Schüler sich von ihr verabschiedeten und bezeichnete sich von da an als Aussteigerin einer spirituellen Gruppe bzw. Sekte. Damit brachte sie die Realität in eine vollkommene Umkehrung2.

Heute findet darüber hinaus ein Kampf um die Öffentlichkeit statt. Die Öffentlichkeit soll ebenfalls in die Irre geführt werden. Ich finde es absolut erschreckend, was hier stattfindet. Indem einer der beiden SZ-Journalisten sagt, dass es ihn ärgere und ihm weh tue, dass es anders als früher, wo die Süddeutsche Zeitung eine Öffentlichkeit schuf und der Leser sich daran eine Meinung bildete, nun eine Gegenöffentlichkeit gebe, drückt er die Beanspruchung eines Monopols der Meinungsbildung aus. Dies widerspricht dem Grundrecht der freien Äußerung und Verbreitung der eigenen Meinung gemäß Art. 5 GG3, das jedem Menschen garantiert wird. Es ist ähnlich wie bei der Katholischen Kirche, auch diese beansprucht ein Monopol auf den Christus und auf die alleinige Wahrheit in religiösen Fragen. Bedenkt man, dass die Grundrechte noch unter dem frischen Eindruck der Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten herausgearbeitet wurden und gerade die freie Meinungsäußerung und -bildung in Diktaturen unterdrückt wird, dann stimmt mich diese Haltung äußerst bedenklich.

Sehr auffällig ist, dass die Recherche4 der beiden SZ-Journalisten extrem einseitig erfolgte, was den Grundsätzen einer ordentlichen journalistischen Recherche widerspricht. Die ganze Arbeit und Tätigkeit von Heinz Grill, alles was er z.B. an Klettertouren5, Büchern6, usw. geschaffen hat, wird wie nicht-existent ausgeblendet. Die Informationen hierzu sind jedoch über das Internet auf einfachste Weise zugänglich. Die beiden Journalisten nehmen lediglich Bezug, wenn es darum geht, etwas lächerlich zu machen oder eine angebliche Gefährlichkeit zu konstatieren. Zum Beispiel wurde im SZ-Artikel „Der Guru“ vom 13./14.4.2019 behauptet, Heinz Grill wäre Experte für Lichtnahrung. Damit wird der Eindruck erweckt, er würde das Praktizieren von Lichtnahrung befürworten. Gleichzeitig wurde hinzugefügt, dass es sich um eine höchst umstrittene esoterische Methode handelt, bei der schon Menschen zu Tode gekommen seien. Dass hier keine wirkliche Recherche erfolgte, ist völlig offensichtlich, denn im Interview zum Lichtnahrungs-Kongress äußert Heinz Grill sehr deutlich, dass er Lichtnahrung nicht befürwortet. Weiterhin hat Heinz Grill ein ganzes Buch über die Möglichkeiten einer sinnesfreudigen und die Lichtkräfte anregenden Ernährungsgestaltung7 geschrieben.

Neben dem Weglassen von leicht zugänglichen Tatsachen werden stattdessen weitere falsche Angaben gemacht, zum Beispiel bezüglich der beruflichen Tätigkeit von Heinz Grill, er würde sich als Architekt betätigen. Dass dies nicht stimmt, kann sehr leicht anhand der öffentlich verfügbaren Informationen im Internet nachgeprüft werden. Heinz Grill hat neue Möglichkeiten der Gestaltung mit Farben und Formen beim Bauen entwickelt. Auch hier existieren Bücher8, in denen diese Möglichkeiten der Gestaltung einer Baukunst und wie Räume geschaffen werden können, die den Menschen aufbauend begleiten und in der Sinnesfreude anregen, von ihm dargelegt werden.

Aber auch in Bezug auf Christine B. und die Darstellung der Umstände ihres Todes werden die Tatsachen und die Verfehlungen und schuldhaften Vergehen in ihrer ärztlichen Tätigkeit durch Nichtbeachtung aus der Öffentlichkeit ferngehalten und in eine Negation geführt. Beispielsweise gibt es mehrere rechtskräftige Urteile bezüglich Schweigepflichtverletzungen, Nicht-Gewährung von Einsicht in Patientenakten und Krankenkassenbetrug seitens der Ärztin. Diese werden ebenfalls nicht beachtet, obwohl auch diese Tatsachen bereits im Internet öffentlich bekannt sind. Auch wird die Tatsache, dass Christine B. nicht Aussteigerin war, sondern sich die Patienten und Schüler von ihr verabschiedeten, innerhalb des Podcasts in sich widersprüchlich negiert. Zunächst erwähnt einer der beiden Journalisten den Tatsachen entsprechend, dass Heinz Grill sich mit einem Abschiedsbrief aus dem Arzt-Patienten-Verhältnis verabschiedet habe. Einige Minuten später äußert er dann jedoch, nachdem er ein paar anderslautende Zeugenaussagen vom Hörensagen nannte, dass man ja nicht so genau weiß, wie es zu dem Kontaktabbruch kam.

Auch in Bezug auf den Tod von Christine B. ist die Darstellung wieder so gewählt, dass für den Zuhörer ein den Tatsachen widersprechender Eindruck entsteht. Von den Journalisten wird erwähnt, dass es sich gemäß der Aktenlage um eine Handlung im Affekt oder in einem psychischen Ausnahmezustand gehandelt habe. Im nächsten Moment wird dazu übergeleitet, dass es Hinweise auf eine mögliche Planung der Tat gegeben habe, es wird aber geflissentlich weg gelassen, dass der Staatsanwalt in der Anklageschrift eine Herunterstufung des Mordverdachtes auf den Verdacht eines Totschlages beantragt hatte. Somit steht am Ende, ohne dass es nochmals direkt ausgesprochen wird, entgegen den Tatsachen ein mutmaßlicher Mord im Raum.

Wenn ein derartiges Vorgehen von verschiedenen Personen als „Suggestion“ bezeichnet wird, dann ist das nicht ein Zeichen dafür, dass sie untereinander abgesprochen sind, wie die beiden Autoren behaupten, sondern dafür, dass diese Personen wach und aufmerksam lesen, sich eigenständig Gedanken über die Sache bilden und sich nicht alles, was schwarz auf weiß in der Zeitung gedruckt steht, gutgläubig andrehen lassen. Vor allem haben diese Personen auch Kenntnis darüber, worum es sich bei dem Begriff „Suggestion“ handelt. Die Bedeutung von Suggestion wird in Wikipedia wie folgt beschrieben: „Der Begriff Suggestion (…) bezeichnet die manipulative Beeinflussung einer Vorstellung oder Empfindung mit der Folge, dass die Manipulation nicht wahrgenommen wird oder zumindest zeitweise für das Bewusstsein nicht abrufbereit ist. Etymologisch ist er zurückführbar auf das lateinische Substantiv suggestio, -onis, was so viel bedeutet wie Hinzufügung, Eingebung oder Einflüsterung, oder auf das lateinische Verb suggerĕre (zuführen, unterschieben).“9. In einem Vergleich gesprochen: angenommen mehrere Personen haben einen Mann dabei beobachtet, wie er mit einem Stein die Glasscheibe eines Fensters einwirft. Sprechen jetzt alle diese Personen von einem „Stein“, den der Mann warf, dann sind sie nicht abgesprochen, sondern haben einfach nur die gleiche Wahrnehmung anhand der Realität gemacht.

Es wird jedenfalls in dem Podcast wie auch schon in dem vorangegangenen Artikel „Der Guru“ in der Süddeutschen Zeitung die Realität zur Nicht-Realität erhoben und die von Christine B. konstruierte Nicht-Realität zur Realität erhoben. Hierzu bedienen sich die beiden Autoren neben dem Weglassen von Tatsachen unter anderem ausgiebig des Mittels der Suggestion. Übrigens war Suggestion auch eine Spezialität von Christine B.

Christine B. wusste, dass Kirchen und Sektenreferenten und auch der Polizeihauptkommissar Harry B. Heinz Grill bekämpfen. Genau dort ging sie hin und stilisierte sich als verfolgte Aussteigerin, weil sie wusste, dass sie damit am allermeisten von ihren schuldhaften Vergehen ablenken konnte. Die Amtskirchen mit ihrem Wahrheitsanspruch auf dem religiösen Gebiet bekämpfen jeden, der eine nicht gruppenorientierte, eigenständige, individuelle Spiritualität befürwortet. Die Menschen dürfen sich nicht unabhängig machen von einer sie bevormundenden Kircheninstitution, maximal darf man noch austreten aus der Kirche. Aber wer eine mit eigenen Forschungen und Erkenntnissen verbundene individuelle Spiritualität entwickelt und vertritt, wird als abhängig machende Sekte verfolgt. Das ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Christine B. bediente sich dieser seit Jahrhunderten bestehenden Macht der Kirchen, um ihre eigenen Allmachtsansprüche und Verfolgungsaktivitäten auf die Patienten und Schüler, die sich davon befreien wollten, zu projizieren.

Ich fordere, dass hier eine Richtigstellung erfolgt. Diese Irreführung, die nun auch noch auf die breite Öffentlichkeit übergeführt wurde, muss ein Ende finden, da sie sonst immer weitere Kreise ziehen wird.

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1Zu finden unter: www.sueddeutsche.de/thema/Das_Thema unter dem Titel „Der Guru: ein Kriminalfall und dessen Recherche“, 31.5.2019

2Genauere Informationen hierzu siehe unter www.mensch-und-individualitaet.de

3Wörtlich heißt es im Art. 5 GG Abs. 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

4Der Begriff „Recherche“ kommt von französisch rechercher, was „genau suchen, untersuchen“ bedeutet. Die beiden Journalisten traten zunächst gemäß ihrer eigenen Aussage als Investigativ-Ressort an Heinz Grill heran. Der Begriff „investigativ“ kommt von lateinisch investigare mit der Bedeutung „aufspüren, genauestens untersuchen“.

5Siehe auf: www.klettern-sarcatal.com

6Siehe auf: www.stw-verlag.de

7Das Buch ist erschienen unter dem Titel „Ernährung und die gebende Kraft des Menschen“

8Zum Beispiel das folgende Buch: „Die Idee der Synthese von Spiritualität und Baukunst“

9https://de.wikipedia.org/wiki/Suggestion, Stand 6.6.2019.