Mit unwahren Angaben, dem Verschweigen von wesentlichen Tatsachen und der falschen Wiedergabe von Inhalten deutscher Polizei- und Gerichtsakten versuchte Harry B. den in dem Strafverfahren in Südfrankreich Tatverdächtigen Klaus O. (weitere Hintergründe siehe hier) strafverschärfend zu belasten.
In seiner schriftlichen Stellungnahme zeichnete er das Bild einer esoterischen Yogagruppe, zu der er Klaus O. als langjähriges Mitglied rechnete. Diese Gruppe würde aggressiv mit Kritikern umgehen und gegen Mitglieder der Gruppierung seien schon einmal Ermittlungen wegen versuchten Mordes geführt worden, wobei ein Mitglied der Gruppe zu einer Haftstrafe wegen versuchter Beteiligung an einem Tötungsdelikt verurteilt worden sei. Die zu Tode gekommene Christine B. sei Aussteigerin aus dieser Gruppe gewesen und sei von dieser verfolgt worden. Indem der Kripo-Beamte ohne jegliche Tatsachengrundlage – er bringt hierfür keinerlei Beweise – eine langjährige Mitgliedschaft in einer Gruppe behauptet, die vor allem eines der Opfer als Aussteigerin verfolgte und bereits schon einschlägig straffällig geworden ist, belastet er den Tatverdächtigen auf schwerwiegendste Weise, da es sich somit um eine vorsätzlich geplante Tat einer Gruppierung handeln würde, und er vertuscht damit das tatsächlich vorliegende Geschehen, das sich aus einem langjährigen Familienkonflikt in der Familie B. entwickelt hat.
Eine Recherche in Polizeiberichten und Ermittlungsakten ergibt, dass die Angaben von Harry B. in großen Teilen falsch und einseitig belastend ausgewählt sind. Das Urteil wegen versuchter Beteiligung an einem Tötungsdelikt enthielt keine Haftstrafe, sondern es wurde eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Verurteilte war damals psychotherapeutische Patientin von Christine B. Aus dem im Rahmen des Strafverfahrens erstellten Gutachten geht hervor, dass der Gutachter von einer Falscheinschätzung der vorliegenden Erkrankung durch die damalige Ärztin ausgeht. Christine B. war deshalb daran mitbeteiligt, dass es überhaupt zu der Straftat gekommen ist. Harry B. verschweigt jedoch nicht nur die Tatsache, dass die Verurteilte ihre Patientin war. Er vertauscht darüber hinaus die Namen, indem er eine andere, falsche Person als verurteilte Person angibt (diese Person war irrtümlich in die Ermittlungen geraten, weshalb sie später eine hohe Summe Schadenersatz erhielt, war jedoch nie angeklagt). Auf diese Weise versucht der Kripo-Beamte die Verwicklung von Christine B. in den Fall ihrer Patientin zu vertuschen und das Bild einer kriminellen Sekte, die Auftragsmörder beauftragt, zu konstruieren.
Der Kripo-Beamte stellt Christine B. als Aussteigerin dieser angeblichen kriminellen Sekte dar, deren Opfer jahrelanger Verfolgung sie sei. Der Blick in die Ermittlungsakten zeigt jedoch, dass Christine B. mitnichten verfolgt wurde, sondern dass sie ganz im Gegenteil wegen verschiedener Straftaten rechtskräftig verurteilt worden war und verschiedene Zivilverfahren wegen Nicht-Herausgabe von Patientenakten, Schweigepflichtverletzungen u.a., die von ehemaligen Patienten angestrengt worden waren, verloren hatte. Auch hatte es ein Ermittlungsverfahren gegen sie wegen versuchten Mordes gegeben. Diese Informationen verschweigt Harry B. wiederum und vertritt stattdessen die von Christine B. vorgenommene Umdeutung der Inanspruchnahme des Rechtsweges durch ihre Patienten zu aggressiven und kriminellen Verfolgungstaten einer Sekte: Er gibt in seiner Stellungnahme an, dass er Christine B. bezüglich Strafanzeigen und Zivilklagen, die frühere Patienten gegen sie erhoben hatten, dringend zu einer Gegenanzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung und anderem geraten hat. Aus diesen Angaben geht sehr deutlich hervor, dass der Kripo-Beamte schon längere Zeit in einer direkten Zusammenarbeit mit Christine B. stand. Einem Staatsbeamten ist jedoch die Zusammenarbeit mit Privatpersonen verboten.
Harry B. selbst benutzt zwar nicht den Begriff „Sekte“, er kreiert jedoch in seiner schriftlichen Stellungnahme mit den verschiedenen Falschangaben und der Art, wie er alles regelrecht zusammen komponiert, genau das heute im allgemeinen herrschende, angsteinflößende Sektenbild. Dies fällt auf fruchtbaren Boden, denn die Nebenkläger B. (die Erben) hatten von Beginn an die wissentlich falsche Sektenbeschuldigung in das Strafverfahren eingeführt, welche bereits jahrelang vorher von Christine B. in die Welt gesetzt worden war. Höchst auffällig ist hierbei, dass Harry B. auf Antrag der Nebenkläger in das Verfahren eingeführt worden war. Jedenfalls hat er mit seiner Stellungnahme ganz offensichtlich im Interesse von B. gearbeitet und nicht die ihm gebotene Neutralität als Staatsbeamer gewahrt.
Es ist äußerst schwerwiegend, dass ein Staatsbeamter des deutschen Staates einen deutschen Bürger, der noch dazu im Ausland in einem schwerwiegenden Strafverfahren steht, mit falschen Angaben als Mitglied einer kriminellen esoterischen Gruppierung und damit als Sekte verleumdet. Der französische Staatsanwalt griff dies auf, indem er in der Anklageschrift von Sekte spricht, als wäre es eine erwiesene Tatsache, die auf Antrag von Klaus O. vernommenen Zeugen als Sympathisanten der Sekte bezeichnet und von Sektenanhängern spricht. Er bezieht sich direkt auf die falsche Behauptung von Harry B. und schreibt, dass bereits früher „die sektiererische Gruppe einen Auftragsmörder rekrutiert hatte, um bestimmte Personen zu eliminieren, die ihrer Gruppe feindlich gegenüberstehen“. Somit wurde das gesamte Strafverfahren zu einem reinen Sektenprozess gemacht, bei dem der Tatverdächtige keinerlei Chance mehr auf ein faires Verfahren hat.
Es drängt sich für mich schon die Frage auf, warum ein Polizeibeamter so etwas macht. Warum verleumdet er mehr als offensichtlich Personen als kriminelle esoterische Gruppierung bzw. Sekte? Er vertritt offensichtlich die Interessen von B. Er vertritt aber auch kirchliche Interessen. In seiner schriftlichen Stellungnahme bezieht er sich diesbezüglich auf einen Sektenreferenten. Hat er noch weitere, persönliche Interessen, seine Karriere als Sekten-Kommissar? Bei meinen Recherchen bin ich darauf gestoßen, dass Harry B. schon in anderen Verfahren auf ähnliche Weise versucht hat, Personen falsch zu beschuldigen und religiös zu verfolgen. Aufgrund der gegen ihn erstatteten Strafanzeigen, kam er damit aber nicht durch. Auf der Basis meiner Recherchen in diesem aktuellen Fall komme ich zu dem Ergebnis, dass es sich hier um einen erheblichen Missbrauch seiner Funktion als Staatsbeamter handelt.