Was tut ein Arzt, der Anzeigen und Klagen von Patienten wegen Verweigerung von Einsicht in Patientenakten, unbefugter Weitergabe von Patientenakten und anderer Schweigepflichtverletzungen, Verleumdungen, Beleidigungen, Körperverletzung durch nicht indizierte Zyprexagaben usw. erhält?
Die Ärztin Christine B. jedenfalls verleugnete ihre ärztliche Tätigkeit, erstattete Falschanzeige wegen krimineller Vereinigung und erklärte ihre ehemaligen Patienten und Schüler zu Mitgliedern einer von ihr erfundenen Sekte, die sie mit Beschwerden, Klagen und Anzeigen verfolgen würde, nachdem sie aus der Sekte ausgestiegen sei. Hierzu erstellte sie eine Liste der „Anhänger“, auf der etwa 50 Personen – alles Personen, die sich juristisch gegen die Schädigungen von Christine B. wehrten und fast ausschließlich Patienten – mit Namen und Adresse aufgeführt werden. Diese Liste gab die Ärztin vielfach an Dritte weiter. Neben der Verleumdung als Sekte sind mit der Weitergabe von Patientennamen und -adressen weitere Verletzungen der Schweigepflicht verbunden.
Missbrauch der Justiz liegt schon allein aufgrund der Tatsache vor, dass es sich um eine wissentliche Falschanzeige handelt. Christine B. hatte ja schließlich die von ihr behauptete kriminelle Vereinigung selbst erfunden. Neben der falschen Verdächtigung als kriminelle Vereinigung nutzte sie diese Falschanzeige noch dazu als Podium, um ihre ehemaligen Patienten mit Sekte zu demütigen und religiös zu verfolgen. Dies ist Justizmissbrauch größten Ausmaßes.
Die große Zahl an Beschwerden, Anzeigen und Klagen wurde von Christine B. immer wieder als angeblicher Beweis für das Vorhandensein einer Sekte angeführt, von der sie nach ihren Angaben unter Missbrauch der Justiz verfolgt wird. Diese Zahl kam jedoch einzig und allein aufgrund der Vielzahl der von der Ärztin begangenen Arztrechtsverletzungen und anderen Gesetzesverstößen zustande. Ab den Jahren 2012 / 2013 flogen die juristisch relevanten Missstände in der ärztlichen Praxis von Christine B. und ihrem Ehemann durch die Aufklärung ihrer Tochter Cornelia auf, woraufhin viele Patienten, nachdem eine gütliche Einigung mit den Ärzten nicht möglich war, rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen mussten.
Indem die Ärztin Christine B. beispielsweise zahlreichen Patienten die Einsicht in ihre Patientenakten verweigerte, waren diese gezwungen, juristisch Klage zu erheben, wenn sie zu dem ihnen zustehenden Recht kommen wollten. Durch ihr Verhalten provozierte die Ärztin die vielen Klagen. Und das tat sie absichtlich.
Warum komme ich zu dem Schluss, die Klagen wären absichtlich von Christine B. provoziert? Bei meinen Recherchen bezüglich einiger Klagen bin ich darauf gestoßen, dass die Schriftsätze, die ihr Anwalt für sie anfertigte, fast ausschließlich angefüllt sind mit der Diffamierung und Verleumdung als kriminelle Sekte gegenüber dem jeweiligen Kläger selbst, aber auch gegenüber allen von ihm benannten Zeugen und mit Beleidigungen, Verleumdungen, sowie Schweigepflichtverletzungen gegenüber anderen Patienten, die sich ebenfalls gegen die Schädigungen der Ärztin wehrten. Ein durchschnittlicher Schriftsatz der Partei B. hat etwa 15 – 20 Seiten und auf diesen 15 – 20 Seiten finden sich vielleicht 3 sachbezogene Sätze, der Rest ist ohne jeglichen Bezug zu dem eigentlichen Klagegegenstand und dient der religiösen Verfolgung und Kriminalisierung ehemaliger Patienten. Diese Schriftsätze sind wie ein psychischer Schlammpfuhl, der nicht nur über die Kläger, deren Anwälte und deren Zeugen ergossen wird, sondern auch über die Richter, die dies schließlich alles in stundenlanger Arbeit lesen müssen. Jeder der Beteiligten wird auf Basis der von der Ärztin selbst hervorgerufenen Plattform des juristischen Verfahrens dazu missbraucht, sich die Verleumdungen, Beleidigungen, Schweigepflichtverletzungen und Lügen der Ärztin B. anzuhören. Mit den Klagen, die sie gezielt provozierte, schuf sie sich eine Plattform für ihre diffamierenden und religiösen Verfolgungsabsichten und missbrauchte auf diese Weise über Jahre die Justizbehörden.
Nachdem sich viele Patienten aus der Arztpraxis von Christine B. verabschiedet hatten und auch ihre spirituellen Seminare, an denen viele ihrer Patienten teilgenommen hatten, nicht mehr so liefen wie vorher, war ihre bisherige Plattform für ihren ärztlichen Missbrauch nahezu weggefallen. So benötigte sie eine neue Bühne, auf der sie diesen weiter betreiben konnte. Diese kreierte sie sich selbst, indem sie die Personen, die sich wehrten, für die Durchsetzung ihrer Rechte zu juristischen Schritten zwang und die damit entstehenden Beschwerden, Anzeigen und Klagen missbräuchlich als neue Plattform benutzte.
Der Justizmissbrauch, den Christine B. betrieb, wird in einem Zivilverfahren bezüglich der Herausgabe einer Patientenakte besonders deutlich. Zunächst versuchte die Ärztin mit verschiedenen Falschangaben, sich der Konsequenz der Herausgabe der Patientenakte zu entziehen: Einmal behauptete sie, es gäbe keine Patientenakte, sie wäre hier ja gar nie ärztlich tätig gewesen. Dann behauptete sie, es hätte sich ja nur um Behandlungsversuche gehandelt, da der Patient sich einer Behandlung verweigert hätte. Schließlich stellte sich aber heraus, dass sie über 100 Mal abgerechnet hatte. Nun schwenkte sie um und behauptete, sie hätte die Unterlagen ja schon an den Kläger übergeben wollen, er hätte sich aber geweigert, diese anzunehmen. Es folgten weitere wahrheitswidrige Angaben, bis sie wohl bemerkte, dass sie nun doch nicht mehr auskommen würde: so verbrannte sie während des laufenden Verfahrens die Patientenakte, um sie nicht herausgeben zu müssen. Nun ist es aber nicht so, dass sie dem Gericht mitteilte, dass es die Akten nicht mehr gibt. Sie ließ Kläger, Anwälte und Richter noch zu zwei Terminen antanzen, wobei alle Beteiligten zwischen den einzelnen Terminen noch durch weitere seitenlange Schriftsätze mit weiteren Sektenbeschuldigungen, Verleumdungen oder Schweigepflichtverletzungen der Partei B. zwangsweise beschäftigt wurden. Erst bei dem 2. Termin erklärte sie eidesstattlich, dass sie die Patientenakte schon lange vorher im Garten in einem Tontopf verbrannt hatte. Dass es sich hier um Gerichtsmissbrauch handelt, ist mehr als offensichtlich.
Die stete Wiederholung der wahrheitswidrigen Behauptung seitens Christine B., die Kläger würden mit den gegen sie gerichteten Klagen Gerichtsmissbrauch betreiben, hat offenbar eine solch manipulierende Wirkung und Suggestivkraft, dass sogar schon Folgendes vorkam: Der Richter bestätigte der Klagepartei ein berechtigtes Interesse und empfahl der Partei B. eine Rücknahme der Berufung. Gleichzeitig stellte er fest, dass mit dieser Klage und mit anderen die Justiz missbraucht werde. Entgegen jeder Logik – eine berechtigte Klage kann nicht justizmissbräuchlich sein – manifestiert der Richter die manipulierenden Falschbehauptungen von Christine B. hiermit als wahr. Das heißt, der Justizmissbrauch, den Christine B. selbst betrieb, wird ohne jede Tatsachengrundlage den durch sie ohnehin schon geschädigten Patienten auch noch angelastet. Aufgrund der bis heute wirksamen Suggestivwirkung werden die Opfer von Christine B. zu Tätern erklärt und werden damit erneut zu Opfern.